Urkunde
Regierungspräsidium Karlsruhe
Begründung der Denkmaleigenschaft
Die Katholische Kirche Herz Jesu ist als Sache ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg aus künstlerischen, wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen. An seiner Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse.
Das Kirchengebäude wurde 1957 nach Plänen der Architekten Albert Boßlet und Erwin van Aaken errichtet. Es war das letzte Kirchenprojekt, das Albert Boßlet (1880 - 1957) verwirklichen konnte. Im Inneren und Äußeren ist das Gebäude überaus vollständig überliefert. Es handelt sich um einen quadratischen Zentralbau, der zu einem Achteck zuläuft und von einem Zeltdach überspannt wird. An den Zentralbau fügten die Architekten wiederum Baukörper für den Chorbereich, den Eingang und den Campanile an. Es handelt sich um ein sehr gut erhaltenes und baukünstlerisch sehr qualitätsvolles Beispiel der Kirchenbaukunst der 1950er Jahre.
